Hallo zusammen.
Ich brauche Experten für das Österreichische Privatverkaufsrecht.
Folgender Fall:
Ich habe auf einer österreichischen Marktbörse ein (bei mir) voll funktionstüchtiges Handy privat verkauft.
Ich habe im Inserat alle nötigen Hinweise wie, "keine Garantie und Gewährleistung", sowie sogar die Möglichkeit zur Überprüfung des Geräts vor Ort dazu geschrieben. Das würde ich nicht tun, wenn das Gerät defekt wäre!
(Mein Inserat mit den Hinweisen habe ich leider schon gelöscht, sodass ich nicht Beweisen kann, dass ich die Garantie u. Gewährleistung ausgeschlossen habe)
Da der aktuelle Käufer allerdings weiter weg wohnt (immer noch in Österreich), sollte ich es ihm per Post + Versichert versenden. (Rechnung habe ich noch) (meine Bedingung war Vorauskasse)
Jetzt hat er mir ganz Schroff geschrieben, das Handy sei Mist und funktioniert nicht und er wird seinen Rechtsschutz einschalten...
Zur Frage:
Kann er mir wirklich etwas anhaben mit einer möglichen Klage?
Wer sagt denn, dass nicht auf dem Postweg oder er selbst das Handy kaputt gemacht hat?
Ich habe mich im Internet umgesehen, aber keine konkrete - auf mich zugeschnittene - Antwort gefunden.
(Bei mir hat das Handy wirklich noch funktioniert.)
Danke für eure Hilfe!
Auf die Schnelle würde ich sagen, du hast nichts zu befürchten.
Der Basis, also der Vertrag, wurde mit Hilfe des Inserats geschlossen. Dies müsste er mit Rechtshilfe vom Betreiber der Plattform holen. Und dort steht ja drin, dass du keine Gewährleistung gibst.
hast Du noch die Handy Rechnung, oder Geräte Nummer? beliebter Trick ist bei solchen
Sachen dann ein baugleiches defektes Gerät vorzulegen. Deshalb sollte man IMMER
vor Versand den Artikel fotografieren
Der weltkicker kennt sich aus....
.... klingt aber stark danach als würde da jemand bescheißen wollen. Wenn er gleich mit dem Anwalt droht. :tock: :tock:
Zitat von: weltkicker am 21. September 2012, 13:54:03
hast Du noch die Handy Rechnung, oder Geräte Nummer? beliebter Trick ist bei solchen
Sachen dann ein baugleiches defektes Gerät vorzulegen. Deshalb sollte man IMMER
vor Versand den Artikel fotografieren
Jetzt mal ohne nachzusehen müsste ich die Rechnung noch haben, da ich bei solchen Käufen die Rechnungen immer gewissenhaft (in einem Ordner) ablege. Der Artikel wurde fotografiert, beweist aber nicht die funktionalität des Geräts.
Ich habe nur mal wo gelesen, dass man nachweisen können sollte, dass man ohne Garantie und Gewährleistung verkauft. Da ich das Inserat aber Vorschnell gelöscht habe, kann ich diesen Beweis nicht abliefern - genauso wenig wie er Beweisen kann, dass das Handy nicht auf dem Postweg oder per Selbstverschulden "kaputt" ging.
Jetzt hat er wieder geschrieben, die Kamera sei hinüber und deswegen ist das ganze Handy unbrauchbar... :rolleyes:
Ich möchte mit dieser Person aber jetzt nicht zum Diskutieren anfangen, da es sowieso zu nichts führt.
Am besten ich warte einmal ob, was weiter passiert. Da ich ja selbst Rechtsschutzversichert bin, mach ich mir da jetzt mal keine allzu großen Sorgen.
Außerdem habe ich mit besten Wissen und Gewissen das Inserat mit den nötigen Hinweisen geschaltet, nur das ich es eben nicht mehr Vorweisen kann... und das ist das was mich ein bisschen unruhig macht.
Zitat von: Sir_Markus am 21. September 2012, 14:36:32
Außerdem habe ich mit besten Wissen und Gewissen das Inserat mit den nötigen Hinweisen geschaltet, nur das ich es eben nicht mehr Vorweisen kann... und das ist das was mich ein bisschen unruhig macht.
Da brauchst du dir keine sorgen zu machen. Wirklich weg ist fast gar nichts auf den Servern dieser Welt. Wenn es also Hart auf Hart kommt, lässt sich das sicher wieder herstellen.
Ich habe auf der Plattform schon den Support kontaktiert und mal angefragt ob Sie das gelöschte Inserat wiederherstellen können.
Antwort gabs noch keine, war aber auch erst vor 1 Stunde.
Ich bin gespannt wie es in diesem Fall weiter geht, aber in Normalfall denke ich auch, dass mir nicht passieren kann, da der Verkauf ja Privat über die Bühne ging.
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass das Inserat komplett weg ist. Ich weiß jetzt nicht, was für eine Plattform das ist, aber die werden das bestimmt alles sichern; zumindest eine gewisse Zeit; würde mich doch sehr wundern, wenn es nicht so wäre. Für die Zukunft sonst lieber immer alles sichern ... aber mit so etwas rechnet man natürlich auch nicht.
Es ist eine große und in Österreich Bekannte Verkaufsseite... (nicht Ebay)
Jetzt ist auch noch die Tastensperre kaputt, nach und nach kommen neue Mängel von denen ich zum ersten mal höre.
Er wird auf jeden Fall den Rechtsschutz einschalten.
Soll ich auf ihn eingehen oder einfach mal abwarten?
Wenn ja, was würde ihr dieser Person schreiben, ohne ausfällig zu werden, da ich nicht möchte, dass es auf mich zurückfallen könnte. ::b::
ZitatFür die Zukunft sonst lieber immer alles sichern ... aber mit so etwas rechnet man natürlich auch nicht.
Normalerweise bin ich ein penibler Verkäufer/Käufer der sich alles Sicherheitshalber aufbewahrt, bis eben Sicher ist, dass nichts auf mich zurückfallen könnte. Nur diesmal nicht, was für ein Pech aber auch. ::c::
hier nochmal von Computer Bild:
Achtung: Notieren Sie beim Verkauf immer die Gerätenummer, damit Ihnen der Käufer kein falsches Gerät unterjubeln kann.
Austauschtrick
Diese Masche kann vor allem Verkäufer von teuren, elektronischen Geräten treffen. Sie versteigern zum Beispiel ein Handy. Alles klappt problemlos: Der Käufer zahlt; der Verkäufer versendet die Ware nach Geldeingang. Der betrügerische Käufer tauscht nun das intakte Gerät gegen ein gleiches, aber defektes Exemplar aus und reklamiert es. Verweigert der Verkäufer die Rücknahme, droht der Betrüger mit einer Strafanzeige. Der eingeschüchterte Verkäufer akzeptiert zähneknirschend die ,,Rücksendung" des defekten Geräts und erstattet den Auktionspreis.
COMPUTER BILD-Tipp
Notieren Sie sich immer die Gerätekennziffer, um einen möglichen Betrugsversuch entlarven zu können. Bei einem Mobiltelefon rufen Sie diese Nummer zum Beispiel durch die Eingabe von *#06# auf. Und: Erstatten Sie im Betrugsfall Anzeige bei der Polizei!
Zitat von: Roque am 21. September 2012, 14:13:59
Der weltkicker kennt sich aus....
.... klingt aber stark danach als würde da jemand bescheißen wollen. Wenn er gleich mit dem Anwalt droht. :tock: :tock:
na, als jahrelanger Ebay Verkäufer, übrigens auch unter dem Namen "Weltkicker" ::wink::
immer auch schöne Fussi Bücher im Angebot ::b::
solltest du die rechnung haben ist steht dort ja oft die (oft) Gerätenummer drauf.
vllt hatte das gerät ja auch ein "individuelles Merkmal" (Kratzer bspw), der auf
dem geschossenen Foto erkennbar ist.
Grundsätzlich verstehe ich nicht, warum der gleich so ein Fass aufmacht: er müsste
dir ja wenigstens die Chance der Nachbesserung geben! Sollte es sich um den "Tauschtrick"
handeln könnteste ne schöne Betrugsanzeige machen, wenn er das Gerät zurückgesendet hat.
Nein, das ist es ja. Das Handy war in einem einwandfreien Zustand. Keine Kratzer oder Technischen Schäden.
Ich kanns natürlich nicht Beweisen, dass es vor dem Versand so war, aber genausowenig wird er es andersrum Beweisen können.
Bevor ich von Betrug ausgehe und da etwas starte, möchte ich eigentlich erstmal abwarten was von seiner Seite noch kommt.
Der Support dieser Seite hat mich schon mal nach dem Inseratencode gefragt... Gott sei dank hatte ich den noch in den Mails, die wir gegenseitig ausgetauscht haben. Jetzt bin ich gespannt, ob der Support mir das Inserat wiederherstellt.
Wenn ich eine mir Bekannte Person hernehme und die mir die Funktion des Handys vor dem Versand bestätigt, welche Person (also Verwandtengrad) darf diese haben. Ist es irrelevant ob die Schwiegermutter, Freundin oder die eigene Mutter dafür "bürgen", sollte ich davon gebrauch machen?
soweit ich weiss gibt es keine "Zeugen zweiter Klasse"
Zitat von: Sir_Markus am 21. September 2012, 18:01:39
Ich kanns natürlich nicht Beweisen, dass es vor dem Versand so war, aber genausowenig wird er es andersrum Beweisen können.
in dubio pro reo wuerd ich mal sagen.
cool bleiben Sir. mal bisschen runterfahren. abwarten. im forum neue anregungen posten. das leben geht weiter.
Erstmal gar nix machen. Wenn er was von dir will, müsste er klagen. Dafür hast du aber ne Rechtsschutz. Also lass ihn kommen und stell am besten die Kommunikation mit ihm ein (bevor dir am Ende irgendwas rausrutscht, was man im Entferntesten als Schuldeingeständnis werten könnte). Und wenn dann ein Schriftstück kommen sollte, dann gehst du damit zu dem Anwalt deines Vertrauens. ::ap::
Zitat von: Powerkraut am 21. September 2012, 19:12:17
Erstmal gar nix machen. Wenn er was von dir will, müsste er klagen. Dafür hast du aber ne Rechtsschutz. Also lass ihn kommen und stell am besten die Kommunikation mit ihm ein (bevor dir am Ende irgendwas rausrutscht, was man im Entferntesten als Schuldeingeständnis werten könnte). Und wenn dann ein Schriftstück kommen sollte, dann gehst du damit zu dem Anwalt deines Vertrauens. ::ap::
So hätte ich es auch vor gehabt. ::wink::
Wozu zahlt man denn Monatlich für eine Rechtsschutz Versicherung? Jetzt weiß ich es vermutlich bald.
wenn du es noch nie hast reparieren lassen, dann kann ein Gutachter ganz leicht feststellen, ob er das Handy geöffnett hat.
Es war aber schon mal in der Reparatur, vor über 1 Jahr noch in der Garantiephase. Aber das hat mit dem aktuellen Fall nichts zu tun und ER selbst weiß das auch nicht. Trotzdem hat es für mich in deisem Fall nicht viel gemeinsam...
Allerdings habe ich von ihm zwei E-Mails in denen folgendes drinnen steht:
1. habe noch mal nachgeschaut ,und das display war kaputt,hatte zum glück noch eins!
2. das diplay war kaputt und die kamera geht auch nicht?
aus der lese ich heraus, dass er selbst einen eingriff vorgenommen hat... ob das für einer möglichen klage stand hält???
Zitat von: Powerkraut am 21. September 2012, 19:12:17
Erstmal gar nix machen. Wenn er was von dir will, müsste er klagen. Dafür hast du aber ne Rechtsschutz. Also lass ihn kommen und stell am besten die Kommunikation mit ihm ein (bevor dir am Ende irgendwas rausrutscht, was man im Entferntesten als Schuldeingeständnis werten könnte). Und wenn dann ein Schriftstück kommen sollte, dann gehst du damit zu dem Anwalt deines Vertrauens. ::ap::
:dafuer:
Grob überblickt sind die Regelungen ähnlich denen in Deutschland. Du hast da also wohl nichts zu befürchten. Im Streitfall ist es an ihm, dir zu beweisen, dass eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden war oder du einen eventuellen Defekt arglistig verschwiegen hast. Dein Inserat wäre dann von ihm vorzulegen. Er muss darlegen, dass die Beschaffenheit von der im Inserat beschriebenen abweicht.
Gewährleistung trifft für dich eh nicht zu, da du Privatverkäufer bist. Garantie gibt eh nur der Hersteller, damit hast du gar nichts zu tun.
Einfach abwarten. Einzig könntest du ihm unmissverständlich mitteilen, dass du das Gerät nicht zurücknimmst und er, wenn er was will, eben vor Gericht muss. Dann nervt er vielleicht nicht mehr rum.
Alle Angaben ohne Gewähr, da ich keine Rechtsberatung erteilen darf.
Jop, danke!
Ich warte jetzt einfach mal ab. ::wink::
was istn aus dieser homestory eigentlich geworden?